Bebauungsplan 128 "Wohnbebauung Dr.-Kurt-Schumacher-Straße“ der Stadt Oranienburg

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Projekt
Auftraggeber
Berlin-Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG
Projektort
Stadt Oranienburg
Jahr
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB, beschlossen 2022

Das Plangebiet liegt rd. 1,5 km südwestlich des Zentrums Oranienburgs und ist durch eine zweigeschossige Wohnbebauung der 1930er Jahre geprägt, die aufgrund ihrer einheitlichen Gestaltung ein homogenes Erscheinungsbild aufweist. Die Wohnbebauung ist modernisierungsbedürftig und die Bausubstanz entspricht nicht mehr den heutigen baulichen Standards.

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung der Siedlung, ohne den ursprünglichen Charakter zur verändern. Weiterhin wurden zum Schutz vor Verkehrslärm Festsetzungen zum passiven Schallschutz getroffen. 

Da die Turnhalle des angrenzenden Gymnasiums auch durch den Vereinssport genutzt wird, wurden auch Festsetzungen zum Schutz vor Sport- und Freizeitlärm erforderlich. Zur Sicherung der öffentlichen Erschließung wurden auch Zuordnungsfestsetzungen von Stellplatzflächen getroffen.

Das Grundstück lag im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Da die Grundfläche weniger als 10.000 m² umfasst, wurde der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Besondere Herausforderungen

  • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen
  • Unterbringung des ruhenden Verkehrs
  • Einbindung des Vorhabens in die Nachbarschaft
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