Bebauungsplan Nr. 77 "Wohnquartier am Hollandweg“ in Teltow

Bild
Blick auf ds Plangebiet am Hollandweg
Auftraggeber
Stadt Teltow
Projektort
Stadt Teltow
Jahr
Regelverfahren gemäß § 2 BauGB, seit 2024

Das Plangebiet liegt südlich der Teltower Altstadt und hat eine Größe von 1,8 ha. Die weitestgehend brachliegende, ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche erstreckt sich zwischen dem Geschosswohnungsbau an der Ecke Potsdamer/Ruhlsdorfer Straße und den Buschwiesen des LSG "Parforceheide".

Auf den Grundstücken beabsichtigt die Eigentümerin die Realisierung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 200 Wohnungen, wofür der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen soll, da sich die Flächen derzeit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden.

Grundlage des Bebauungsplans bildet ein städtebaulicher Entwurf, den die Planergemeinschaft im Jahr 2023 erstellt hat.

Es sollen vier allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Durch eine angepasste Höhenstaffelung wird der Übergang zwischen dem verdichteten Stadt- und dem offenen Landschaftsraum gestaltet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine neu zu planende innere Erschließungsstraße, der ruhende Verkehr soll in einer Gemeinschaftsgarage untergebracht werden. Zur öffentlichen Durchwegung des Plangebiets soll eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Fuß- und Radweg" festgesetzt werden. Die erforderlichen Kinderspielplätze sollen in einem Gemeinschaftsspielplatz zusammen errichtet werden, wofür eine private Grünfläche festgesetzt werden soll.

 

Zurück zur Übersicht