Bebauungsplan I-32aa im Bezirk Mitte von Berlin

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Projekt
Auftraggeber
Bezirk Mitte von Berlin
Projektort
Berlin
Jahr
Öffentliche Auslegung 2020

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Mitte – Nördliche Luisenstadt. Die Erschließung des Spreeufers bzw. die verbesserte Zugänglichkeit der Spree ist ein wesentliches Sanierungsziel. Die Inhalte des Bebauungsplanes konkretisieren die Sanierungsziele und schreiben diese fort. Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung der Uferbereiche an der Spree für eine öffentliche Nutzung.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer öffentlichen Erschließung des Spreeufers geschaffen und ein innerstädtischer Aufenthaltsort von hoher Qualität zur Steigerung der Attraktivität des städtischen Umfeldes und einer Verbesserung der örtlichen, wie auch überörtlichen Wegebeziehungen erreicht werden.

Das Plangebiet soll als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Spreeuferweg" festgesetzt werden.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1 ha.

Besondere Herausforderungen

  • Planungsrechtlicher Umgang mit einem denkmalgeschützten Bootshaus der ehemaligen DDR-Grenztruppen als Fläche mit besonderem Nutzungszweck
  • Berücksichtigung von Entschädigungsansprüchen bei Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Eigentumsrechtliche Besonderheiten bezüglich der Spree als Bundeswasserstraße
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