Bebauungsplan Nr. 64 "Altstadt - südlich des Zeppelinufers" der Stadt Teltow

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Projekt
Auftraggeber
Stadt Teltow
Projektort
Stadt Teltow
Jahr
seit 2012 /Planungsmoratorium / Weiterbearbeitung seit 2020, Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll Planungsrecht für Bebauungsmöglichkeiten auf derzeit nicht genutzten oder untergenutzten Grundstücken im nordwestlichen Altstadtbereich geschaffen werden.
Es soll die Eingangssituation in die Altstadt mit einer gemischt genutzten Bebauung im Eckbereich Zeppelinufer/Jahnstraße städtebaulich aufgewertet werden. Im restlichen Plangebiet steht die Schaffung von Wohnraum durch die Integration von Geschosswohnungsbau im Vordergrund. Zudem soll eine Ergänzung des Systems dezentraler öffentlicher Pkw-Parkplätze für den Altstadtbereich und für den Jahnsportplatz vorgenommen werden.
Es sollen ein Urbanes Gebiet und allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Die Baufenster orientieren sich an den bestehenden Grundstücken und ermöglichen verschiedene Bautypologien.
Im Verfahren werden insbesondere Belange des Lärmschutzes (Verkehrslärm) und naturfachliche Belange (Baumerhalt) berücksichtigt. Da sich auf einem Großteil der Fläche Wald befindet, wird auch das Thema Waldumwandlung behandelt.
Gestalterische Anforderungen an die Bildung einer Stadtkante und die städtebauliche Übergangssituation zur Altstadt werden mit der Festsetzung örtlicher Bauvorschriften (ÖBV) berücksichtigt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,2 ha.

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