Bebauungsplan F 92 "Hallenbad" in der Stadt Falkensee

Mit der Festsetzung des Bebauungsplans F 92 wurde Planungsrecht für die Errichtung eines Hallen- und Freibades, einer Wellness- und Saunaanlage sowie ergänzender Nutzungen (Gastronomie, Kegelbahn) geschaffen. Als weiteres Planungsziel wurde zudem die Errichtung eines Park + Ride-Platzes für den Bahnhof Seegefeld planungsrechtlich gesichert. Der Geltungsbereich umfasst eine nördliche angrenzende öffentliche Grünfläche mit Bolzplatz, Beachvolleyfeld und BMX-Anlage, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bestandsorientiert gesichert wurde.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine verkehrstechnische Untersuchung und ein Schallschutzgutachten erstellt. Durch das Verkehrsgutachten wurden die derzeitigen und zu erwartenden Verkehrsstärken im angrenzenden Straßennetz untersucht und der Bedarf des ruhenden Verkehrs ermittelt. Weiterhin wurde die Erschließungssituation für Fußgänger und Radfahrer beurteilt. Das Schallschutzgutachten untersuchte die zu erwartenden Emissionen und die Verträglichkeit der Planung mit den angrenzenden sensiblen Wohnnutzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans F 92 war erforderlich, da die beabsichtigte Entwicklung nach vormals geltendem Planungsrecht nicht zulässig war. Der Geltungsbereich lag innerhalb des Bebauungsplans F 1A, 1. Änderung „Seegefeld-Ost“ der für den Bereich eine öffentliche Grünfläche festsetzte.
Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan nicht entwickelbar war, erfolgte eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungs-plan F 92 gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 14 ha.

Bebauungsplan F 92 "Hallenbad" in der Stadt Falkensee
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Bearbeitung: 
Felix Hüppe, Benjamin Wada-Rütenik
Auftraggeber: 
Stadt Falekensee
Projektort: 
Stadt Falkensee
Jahr: 
Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB, 2022 festgesetzt