Der Senat von Berlin hat die Flächen zwischen Müller-Breslau-Straße (Landwehrkanal), S-Bahnviadukt, Hardenbergstraße und Fasanenstraße sowie für den Hardenbergplatz in den Bezirken Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem.§ 9 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB festgesetzt (Senatsbeschluss Nr. S-827/2017). Eine erste Standortkonferenz am 12. April 2018 im PALAZZO Spiegelpalast diente zur Bürgerinformation und zur Vorstellung der bisher vorliegenden Planungsüberlegungen für den Bereich nördlich der Hertzallee.
Die Planergemeinschaft übernahm die Moderation über die Kommunikationsinhalte in Vorbereitung der Standortkonferenz und fungierte als Schnittstelle zwischen den Beteiligten. Für die Standortkonferenz wurde eine Ausstellung mit 12 Tafeln erstellt.
