Mittwoch, 21. Januar 2026, 11 Uhr

Neue BEP für Tempelhof/Mariendorf Nord

Einst als Mittelebene zwischen FNP und B-Plänen konzipiert, galt die BEP (Bereichsentwicklungsplanung) lange als wichtiges räumliches Planungsinstrument, um für Teilräume der Bezirke („Mittelbereiche“) gesamtstädtische, sektorale und räumlich-funktionale Ziele zur Deckung zu bringen und mit einem Paket an Maßnahmen zu untersetzen. Vor rund 2 Jahrzehnten kam die BEP aus der Mode – Stadtentwicklungspläne, bezirkliche Konzepte oder projektbezogene Masterpläne galten nun als das bevorzugte Instrument. Genau die koordinierende Rolle für den Raum samt der Artikulation der bezirklichen, gemeinwohlorientierten Ziele blieb dabei aber teilweise auf der Strecke. 

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Blick vom Wasser auf das Ullsteinhaus - Teilbereich der BEP Tempelhof/Marienhof

Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg haben sich nun wieder an das altbewährte Instrument gewagt. Inzwischen hat Tempelhof mit der BEP Tempelhof/Mariendorf Nord im Sommer 2025 das neue Planwerk verabschiedet. Viele Abstimmungen waren nötig, hier und da musste genauer hingeschaut werden. Und natürlich löste die notwendige Beteiligung auch die berlintypische Diskussion um Kleingärten versus sozialer Infrastruktur aus. 

Nicht auf alle Fragen gibt die BEP eine Antwort, dazu bleibt sie vielfach zu abstrakt. Vielmehr führt sie viele Aussagen zusammen, bemüht sich um einen Abgleich und formuliert Entwicklungsziele samt dazu gehörende Maßnahmen, mit denen die Stadtentwicklung oder andere Fachämter räumlich oder funktional konkret werden können, manchmal auch müssen (z.B. durch Standortsicherungen, städtebauliche Konzepte). Die als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 (6) Nr.11 BauGB beschlossene BEP ist ein Zielrahmen und ein strategisches Instrument für den betrachteten Raum - und so von großem Wert für die Steuerung und Durchsetzung öffentlicher Ziele der Stadtentwicklung.

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