Bebauungsplan 8-100 "Hochspannungsweg/Ortolanweg" im Bezirk Neukölln von Berlin

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich aus der Arrondierung eines günstig erschlossenen Wohngebiets im Eigentum des Landes Berlin und dem geltenden Planungsrecht. Der Baunutzungsplan für Berlin von 1960 sieht für den Planungsraum ein Wohngebiet mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 vor. Das entspricht weder dem aktuellen Bedarf nach Wohnfläche in der Metropole, noch den Anforderungen an eine sparsame Bodennutzung. Ziel der Planung ist, drei- bis viergeschossige Hausgruppen für circa 160 Wohneinheiten sowie eine Kindertagesstätte am Ortolanweg zu errichten. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wird angewendet und mindestens 30 % der Geschossfläche für Wohnnutzungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde das Planverfahren des Gebiets von 2011, das im Jahr 1973 aufgestellt worden war, eingestellt.

Die planungsrechtliche Sicherung der zuvor genannten Ziele erfolgt durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gemäß § 4 BauNVO. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,2 ha.

Bebauungsplan 8-100 "Hochspannungsweg/Ortolanweg" im Bezirk Neukölln von Berlin
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Bearbeitung: 
Ulrike Buchheim, Elke Minor, Benjamin Wada-Rütenik
Auftraggeber: 
Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Neukölln von Berlin in Verbindung mit Stadt und Land Wohnungsbauten-Gesellschaft mbH
Projektort: 
Berlin-Neukölln
Jahr: 
Seit 2023