Bebauungsplan 7-98VE "Lichtenrader Damm 227/251" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans war die geplante Entwicklung von städtebaulich integrierten Geschosswohnungsbauten entlang des Lichtenrader Damms. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende städtebaulich-architektonische Entwurf sieht die Errichtung von zwei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern zzgl. Staffelgeschossen vor. Insgesamt sollen ca. 150 Wohnungen entstehen. Zusätzlich ist die Einrichtung von zwei Kindertagespflegestellen sowie Gewerbeeinheiten in den Erdgeschossen vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage sowie ergänzend oberirdisch untergebracht werden.
Die planungsrechtliche Sicherung der zuvor genannten Ziele erfolgte durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO.
Zum Schutz vor Verkehrslärm wurden umfangreiche Maßnahmen (Grundriss-ausrichtung, besondere Fensterkonstruktionen, verglaste Loggien) festgesetzt.
Weiterhin wurde die Ausbildung der Dachflächen (teilweise) als Biodiversitätsdach festgesetzt. Zur Gewährleistung einer biologischen Vielfalt im Sinne des Biodiversitätsdachs sind hier Biotopelemente wie z. B. Totholzelemente, Steinelemente, feuchte Senken und Nisthilfen für Insekten einzubringen.
Um das neu entstehende Wohnquartier zur Dorfaue Lichtenrade hin zu öffnen, wurde eine öffentliche, fußläufige Durchwegung festgesetzt.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,7 ha.

Bebauungsplan 7-98VE "Lichtenrader Damm 227/251" im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
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Bearbeitung: 
Felix Hüppe, Elke Minor
Auftraggeber: 
Bonava Wohnbau GmbH
Projektort: 
Berlin Lichtenrade
Jahr: 
Regelverfahren gem. § 2 BauGB, festgesetzt 2022