Der Bebauungsplan Nr. 66 sichert im Außenbereich der Stadt Teltow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus mit Mietergärten. Grundlage des Bebauungsplans ist ein städtebauliches Konzept der Teltower Wohnungsbaugesellschaft.
Schwerpunkt der Arbeit war die Beachtung und Bewältigung naturschutzfachlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange. Das Plangebiet befindet sich in Nachbarschaft zu sozialer Infrastruktur (Sporthalle, Beachvolleyballplatz) sowie im Übergang zur freien Landschaft.
Da sich der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet nicht aus der im Flächennutzungsplan (FNP) vorhandenen Darstellung als landwirtschaftliche Fläche entwickeln ließ, wurde diese Ausweisung mit der 10. FNP-Änderung in eine Darstellung als Wohnbaufläche im Rahmen eines Parallelverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 6 BauGB geändert.