Ausgehend von den Gegebenheiten vor Ort, der Berücksichtigung der räumlichen Beziehungen zum neuen Landtag und seiner städtebaulichen Einordnung soll ein Anbau an das bestehende Hafengebäude errichtet werden. Das neue Gebäude soll einerseits den funktionalen Anforderungen der Weissen Flotte sowie andererseits den gestalterischen Ansprüchen des Standortes direkt am neuen Landtag und dem Lustgarten entsprechen. Auf Empfehlung des Gestaltungsrates sollten daher Alternativen zu den bisherigen Lösungs-ansätzen erarbeitet werden, um eine qualitätvolle Lösung sicherzustellen. Dies sollte in Form eines Gutachterverfahrens erreicht werden. Die Planergemeinschaft hat dieses Verfahren mit dem Auftraggeber inhaltlich und organisatorisch vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet.
