Allgemeine sowie Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplanverfahren Schimmelpfenghaus
Zwischen Hardenbergstraße, Breitscheidplatz und Kurfürstendamm sollen drei Büro- und Geschäftshäuser gebaut werden, eines davon als 118,80 m hohes Turmhochhaus. Mit dem Vorhaben soll zugleich eine innerhalb der City-West unbefriedigende stadträumliche Situation, die durch die Überbauung der Kantstraße mit dem bislang unter Denkmalschutz stehenden "Schimmelpfeng-Haus" verursacht wird, deutlich verbessert werden. Da das Vorhaben den geltenden B-Plan-Festsetzungen widerspricht, hatte die Vorhabenträgerin die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Im Rahmen des B-Plans zur Neubebauung im Bereich des so genannten Schimmelpfeng-Hauses sollte durch eine allgemeine Vorprüfung ermittelt werden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3c des UVPG durchzuführen ist. Es wurde untersucht, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die einzelnen gemäß UVPG zu prüfenden Schutzgüter haben kann.