Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII-555 sollen, in Verbindung mit fünf weiteren Bebauungsplänen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Quartiers Maselake Nord geschaffen werden. Entsprechend der Rahmenplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzung sowie die einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Schule" Ziel des Bebauungsplans. Ferner ist die Vernetzung übergeordneter Grünverbindungen ein Leitgedanke der Planung. Zusätzlich soll durch einzelne Nutzungseinschränkungen Konflikte aufgrund der bestehenden Altlasten sowie aufgrund möglicher Lärmbelastungen angrenzender schutzwürdiger Nutzungen vermieden werden.
Bebauungsplan VIII-555 im Bezirk Spandau, Hakenfelde