Bebauungsplan Nr. 52 "Rote Kaserne Ost"
Mit dem Bebauungsplan Nr. 52 sollte die zivile Nutzung des ehemals militärisch genutzten Gebietes gesichert werden. Die Umnutzung der z.T. denkmalgeschützten Kasernengebäude für Dienstleistungen und Gewerbe, die Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung im südlichen Teil, die Entwicklung des Nedlitzer Holzes entsprechend der historischen Waldgrenze im Nordbereich und eingeplantes Regenrückhaltebecken im Überwachungsbereich zur offenen Feldlandschaft sollten planungsrechtlich gesichert werden.