Die Bebauungsplanänderung schafft Planungsrecht für ein Sondergebiet "großflächiger Einzelhandel" gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Die Änderung einer Teilfläche im festgesetzten Bebauungsplan Nr. 27a "Komponistenviertel" betrifft eine dort bereits vorhandene Einzelhandelsfläche (Discountmarkt), deren Verkaufsfläche vergrößert werden sollte. Das bis dahin festgesetzte Allgemeine Wohngebiet wurde in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel geändert.
Schwerpunkt der Arbeit war die Bewältigung naturachlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange..
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB