Auftakt für das Bebauungsplanverfahren "Umfeld Hauptbahnhof" in Braunschweig

Auftakt für das Bebauungsplanverfahren "Umfeld Hauptbahnhof" in Braunschweig

Das Umfeld des Hauptbahnhofs ist als Tor zur Innenstadt eine wichtige Visitenkarte der Stadt Braunschweig. Der Bebauungsplan AW 118 soll auf einer Fläche von ca. 18 ha die planungsrechtliche Grundlage für die grundlegende Neuordnung des Bereichs schaffen. Die Planergemeinschaft wurde von der Stadt Braunschweig mit der Erarbeitung des Bebauungsplans sowie ergänzenden besonderen Leistungen beauftragt.

Das weitestgehend in den 60er Jahren bebaute Plangebiet mit dem unter Denkmalschutz stehenden Hauptbahnhof entspricht mit seinen großräumigen Verkehrsflächen nicht mehr den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Städtebauliches Ziel ist es, den Hauptbahnhof unter Wahrung seiner städtebaulichen Wirkung besser in die Stadt zu integrieren, einen maßstabsgerechten Bahnhofsvorplatz auszubilden und den Park "Viewegs Garten" mit seiner baulichen Umgebung besser zu vernetzen. Das Bahnhofsquartier soll ein lebendiges, klimagerechtes und urbanes Quartier werden, das der "Stadt der kurzen Wege" Rechnung trägt. Wohnungen sollen ca. 50 % der geplanten Bruttogeschossfläche von ca. 161.000 m² einnehmen.


Der durch den Bebauungsplan zu sichernde Siegerentwurf eines zweiphasigen städtebaulichen Ideenwettbewerbs sieht - unter Einbeziehung von drei bestehenden Hochhäusern - Baublöcke mit mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshäusern vor, die die überdimensionierten Straßenräume verkleinern und maßstabsgerecht neu fassen. Grundlage für den Bebauungsplan sind zudem Fachgutachten zu den Themen Verkehr, Lärmschutz, Regenwasser, Einzelhandel und Klimaschutz.
Es ist vorgesehen, das Quartier durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifizieren zu lassen. Zudem sollen in einem Gestaltungshandbuch die gestalterischen Vorgaben und Zielvorstellungen für das Quartier dargestellt werden. Das Handbuch soll, soweit rechtlich möglich und städtebaulich geboten, in die örtliche Bauvorschrift des Bebauungsplanes einfließen.

Bild: Dirk Ingo Franke, Creative Commons Attribution 3.0 Unported