Bebauungsplan 58/17 "Johanneshof" der Stadt Strausberg

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets mit Einzel- und Doppelhäusern auf einer derzeit als Weideland genutzten landwirtschaftlichen Fläche geschaffen werden. Als wohnergänzende Nutzung sind öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielplatz, ein Fuß- und Radweg, der gleichzeitig als Naturlehrpfad gestaltet werden soll, sowie eine Kindertagesstätte vorgesehen. Für die innere Erschließung des Plangebiets ist die Festsetzung von Straßenverkehrsflächen erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens sind insbesondere die verkehrstechnische Erschließung und die immissionsschutzrechtlichen Belange (Schienen- und Fluglärm) zu untersuchen.
Weiterhin sind naturschutzfachliche Bestandsaufnahmen und Kartierungen vorzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände durch die vorliegende Planung berührt werden.
Da die Fläche derzeit planungsrechtlich als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu beurteilen ist, ist für die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Strausberg den Geltungsbereich des Bebauungsplans nur teilweise als Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO darstellt, soll ein FNP-Änderungsverfahren im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 durchgeführt werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7,3 ha.

Bebauungsplan 58/17 "Johanneshof" in der Stadt Strausberg
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Bearbeitung: 
Elke Minor, Benjamin Wada-Rütenik
Auftraggeber: 
Stadt Strausberg, BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Projektort: 
Stadt Strausberg
Jahr: 
2017