Bebauungsplan 54-14 "Annafließ" der Stadt Strausberg

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Einfamilienhausgebiets auf einer Brachfläche in vollständig erschlossener Stadtlage im Bereich eines bereits bestehenden Wohngebiets entlang der Straße "Am Annafließ" geschaffen werden.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die konkrete Absicht eines Vorhabenträgers, auf der Fläche ca. 20 Einzel- und Doppelhäuser sowie Häuser in Reihenhausbebauung zu errichten.
Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen der östlich angrenzenden Bahnanlage sollen auf den direkt angrenzenden Grundstücken Häuser errichtet werden, welche aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung eine Lärmschutzfunktion für die angrenzenden Grundstücksfreiflächen übernehmen sollen. Da die Berücksichtigung des Trennungsgrundsatzes im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes aufgrund der Umgebungsbebauung aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht kam, wurden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt, die gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1 ha.
Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan 54-14 "Annafließ" der Stadt Strausberg
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Bearbeitung: 
Elke Minor, Benjamin Wada-Rütenik
Auftraggeber: 
Stadt Strausberg
Projektort: 
Strausberg
Jahr: 
2014