Der Bebauungsplan Nr. 66 sichert im Außenbereich der Stadt Teltow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus mit Mietergärten. Grundlage des Bebauungsplans ist ein städtebauliches Konzept der Teltower Wohnungsbaugesellschaft.
Schwerpunkt der Arbeit war die Beachtung und Bewältigung naturschutzfachlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange. Das Plangebiet befindet sich in Nachbarschaft zu sozialer Infrastruktur (Sporthalle, Beachvolleyballplatz) sowie im Übergang zur freien Landschaft.
Parallel wurde die 10. Änderung für den FNP Teltow durchgeführt..
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1 ha.
Regelverfahren gem. § 2 BauGB, festgesetzt 2015